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Schöner wohnen und Steuern sparen Sparen Sie bis zu 600 €uro im Jahr. Steigern Sie den Wert Ihres Hauses/Wohnung und verbessern Sie Ihre Wohnqualität. Bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen wie z.B. Voraussetzung für den Erhalt des Steuerbonus sind: Eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein. Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen. Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen werden. Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich. Wie hoch ist der Steuerbonus: Der Steuerbonus beträgt max. 20% von 3.000 €uro der Erhaltungs-/ Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, d.h. maximal 600 €uro. Der Betrag kann max. einmal pro Jahr pro Haushalt in Anspruch genommen werden. Kein Steuerbonus: Der Steuerbonus ist nicht erhältlich, wenn die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben gelten gemacht werden. Beispiel:
Wann gibt es den Steuerbonus? Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung wird die Rechnung eingereicht. Der Steuerbonus wird dann im Nachhinein mit der festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet. Individuelle Fragen? Wir beraten Sie gerne. Quelle & © HV Farbe Gestaltung Bautenschutz |